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Was ist der Verkehrswert?

Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) „durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheiten und der Lage des Grundstücks oder des Wertermittlungsobjektes ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
 
Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist es, einen möglichst marktkonformen Wert des Grundstücks (d. h. den wahrscheinlichsten Kaufpreis im nächsten Kauffall) zu bestimmen. Der Verkehrswert ist somit mit dem Marktwert identisch. Die Verkehrswertermittlung unterliegt gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV.

Vom Verkehrswert abzugrenzen sind andere Wertbegriffe wie z.B. der Einheitswert oder der Beleihungswert. Dies sind Begriffe aus dem Steuer- bzw. Bankwesen. Sollten Sie ein Gutachten für steuerliche Zwecke oder zur Beleihung von Grundstücken brauchen, sprechen Sie mich an, auch hierfür kann ich Ihnen meine Dienstleistung anbieten.